Immobilien
Ob es nun die ersten eigenen vier Wände sind - oder die zweiten, dritten, vierten.. Ein Immobilienkauf ist immer etwas besonderes. Egal ob ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück - sowohl Käufer als auch Verkäufer möchten abgesichert sein.
Hierbei geht es vor allem um viel Geld (sowohl auf Seiten des Käufers, als auch auf Seiten des Verkäufers) . Dabei ist es egal, ob es sich um Erspartes oder Kredite handelt. Eine böse Überraschung möchte man bei so einer wichtigen Angelegenheit auf keinen Fall erleben.
Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber vor: Kaufverträge über Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Erbbaurechte müssen von einem Notar besiegelt werden. Andernfalls sind sie nicht rechtsgültig.
Deshalb könenn sich beide Parteien sicher sein: sowohl Käufer als auch Verkäufer werden optimal juristisch beraten und vor Überraschungen bewahrt.
Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung Ihres Vertrages aus. Dies gilt insbesondere für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude - Haus oder Wohnung - erwirbt, das erst noch gebaut wird. Bauherr dieser Immobilie ist dabei der Verkäufer.
Folgende Aspekte regelt Ihre Notarin / Ihr Notar in jedem Immobilienkaufvertrag:
- Sicherung von Käufer und Verkäufer,
- Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
- Gewährleistung für Mängel,
- Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
- Aufteilung der Erschließungskosten und das
- Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf).
Sollten Sie sich für die Finanzierung Ihrer Immobilie entscheiden beachten Sie bitte, dass diese im Idealfall bereits vor der Beurkundung des Kaufvertrages feststehen sollte. So können beide Urkunden in einem Tag unterzeichnet werden. Das spart Zeit.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, utner den folgenden Links erste, wichtige Informationen zu Ihrem Immobilienverkauf nachlesen.
- Glossar der Bundesnotarkammer zu Grundstückskaufverträgen
- Merkblatt der Bundesnotarkammer zum Kauf eines gebrauchten Hauses
- Glossar der Bundesnotarkammer zu Wohnungs- und Bauträgerkaufverträgen